Was ist die Zivilklausel?
Die Zivilklausel ist eine ethische Selbstverpflichtung von Hochschulen und anderen Einrichtungen, die verhindern soll, dass Lehre, Forschung, Entwicklung und Transfer für militärische Ziele und Zwecke genutzt werden. Die Zivilklausel ist kein Gesetz, sondern eine freiwillige Form der Beschränkung wissenschaftlicher Tätigkeiten aus ethisch-moralischen Gründen. Die Zivilklausel in Kassel geht zurück auf eine Initiative der Studierendenschaft und ist seit 2013 Teil der Grundordnung der Universität Kassel (öffnet in neuem Tab). Dort heisst es aktuell:
„Die Universität Kassel fördert die Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste und dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung durch Forschung, künstlerisches Schaffen, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.“
Wird in einem Forschungsprojekt gegen die Zivilklausel verstoßen, werden den beteiligten Forschenden keine zusätzlichen Universtitätsgelder zur Verfügung gestellt.
Warum wird die Zivilklausel gerade so viel diskutiert?
Im Senat der Universität Kassel wird gegenwärtig eine Veränderung der sogenannten Zivilklausel debattiert. Wenn die Grundordnung verändert werden soll, muss der Senat die geplante Veränderung zwei Mal positiv abstimmen. Eine erste Abstimmung im Senat fand im Juni 2026 statt, mit Mehrheit für die Veränderung. Die zweite Abstimmung war erst für Anfang Juli angesetzt. Nach Protesten wurde sie auf den 4. November 2026 verschoben. Mit dieser Verschiebung sollte der Forderung nach einer hochschulöffentlichen Diskussion über die Änderungen und weiteren Möglichkeiten der Meinungsbildung Raum gegeben werden.
Warum wird der Prozess kritisiert?
Es gibt wichtige inhaltliche Gründe, die für den Erhalt der Zivilklausel sprechen. Diese Gründe (öffnet in neuem Tab) stellen wir auf dieser Website ausführlicher dar.
Zudem wird das bisherige Vorgehen rund um die Veränderungsbestrebungen der Zivilklausel als undemokratisch kritisiert. Während einzelne Senatsmitglieder sich für die Abschaffung der Zivilklausel stark machen, kommt Druck zur Abschaffung auch von politischen Akteuren außerhalb der Universität (Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik sowie Rüstungsindustrie). Die Pläne zur Änderung der Grundordnung wurden über Monate lediglich intern im Senat diskutiert. Erst wenige Wochen vor der geplanten finalen Abstimmung wurde die Neuformulierung der Zivilklausel hochschulöffentlich geteilt. Es blieb also faktisch keine Zeit für eine breite Diskussion, auch nicht der gewählten Senatsmitglieder mit denen, die sie gewählt haben (Professor*innen, Beschäftigte und Studierende).
Wieso sollte der Senat nicht einfach über die Änderung der Grundordnung abstimmen?
Der Senat ist demokratisch gewählt, aber repräsentiert die Position der Hochschulangehörigen nur eingeschränkt. Zwar ermöglicht dieses Gremium eine demokratische Beteiligung fast aller Statusgruppen der Universität (Studierende, Mitarbeitende, Professor*innen). Aber es gilt ein Stände- und kein Mehrheitswahlrecht. Das bedeutet, dass die professoralen Mitglieder die Mehrheit der 17 Senatssitze innehaben, obwohl sie die mit Abstand kleinste Statusgruppe ausmachen.
Aktuelle Zahlen (öffnet in neuem Tab) der Universität Kassel zu Statusgruppen & Senatsvertretung:
- 319 reguläre Professor*innen haben 9 Vertreter*innen im Senat
- 1.386 administrativ-technische Mitarbeitende (ATM) haben 2 Verteter*innen.
- 1.643 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeitende haben 3 Vertreter*innen
- 21.131 Studierende haben 3 Vertreter*innen.
Demokratie lebt von Diskussion, nur so kann eine breite Meinungsbildung gewährleistet werden. Die Veränderung der Grundordnung darf nicht einfach von 17 Senatsmitgliedern und dem Präsidium diskutiert und geräuschlos entschieden werden. Es braucht eine breitere Einbindung und Beteiligung sämtlicher Statusgruppen. Studierende können sich an einer Urabstimmung zum Erhalt der Zivilklausel beteiligen und Beschäftigte und Professor*innen können unsere Petition für eine starke Zivilklausel mitzeichnen
Wie lautet die im Senat diskutierte Neuformulierung der Zivilklausel?
Die Senatsmitglieder diskutierten in mehreren Sitzungen eine Neuformulierung der Zivilklausel. Die im ersten Wahlgang des Senats im Juni 2026 positiv abgestimmte Version lautet:
„Die Universität Kassel ist in Forschung, Lehre und Transfer der Wahrung des Friedens, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der Demokratie verpflichtet. Forschende und Lehrende sind sich der Problematik einer Abgrenzung zwischen dem zivilen und potenziell militärischen Nutzen ihres Tuns bewusst. Sie handeln in der Verantwortung, zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen. Dabei unterstützt sie die Universität Kassel durch ein geordnetes Verfahren.“
Wieso wird mit der Neuformulierung die Zivilklausel faktisch abgeschafft?
Im Gegensatz zur bestehenden Formulierung weicht der neue Vorschlag die ethische Orientierung von Forschung, Lehre und Transfer auf. Diese sind nicht mehr ausschließlich zivilen Zwecken verpflichtet, sondern können auch militärische Zwecke umfassen, wenn argumentiert wird, dass diese auf die Wahrung des Friedens abzielen. Die neu formulierte Klausel ist damit aber keine Zivilklausel mehr (öffnet in neuem Tab). Zudem wird mit dem Verweis auf ein angebliches Problembewußtsein zur Abgrenzung zwischen zivilem und „potentiell militärischem Nutzen“ eine unklare und unbestimmte Dimension eingeführt, aus der keinerlei Handlungsauftrag resultiert: aus der Tatsache, dass sich jemand etwas „bewusst“ ist, leitet sich keine Handlung ab. Die bisherige Formulierung ist dagegen eindeutig in ihrer Ausrichtung an zivilen Zwecken.
Gibt es demokratische Möglichkeiten den Prozess mitzugestalten?
Ja. Auch abseits des Senats können Studierende, Beschäftigte und Professor*innen sich organisieren und ihren Positionen Ausdruck verleihen. Hier könnt ihr für den Erhalt einer starken Zivilklausel unterschreiben.
Die studentische Initiative Ziviklausel bleibt! hat am 24. Juni 2026 eine studentische Vollversammlung mit ca. 700 Studierenden initiiert, um die Beteiligung der Studierenden am Meinungsbildungsprozess einzufordern. Dort stellten sich auch Vertreter*innen des Senats der Kritik. Auf dieser Vollversammlung stimmten die Studierenden für eine Urabstimmung zur Frage der Zivilklausel. Diese soll allen Studierenden ermöglichen, sich an der Entscheidung zu beteiligen.
Am 30. Juni 2026 organisierte auch der Personalrat eine außerordentliche Personalversammlung zum Thema Grundordnung/Zivilklausel. Trotz ihrer kurzfristigen Ankündigung diskutierten dort rund 120 Beschäftigte, und die Senatsvertretungen der Beschäftigten begründeten ihre jeweilige Position. Die Folien der Eingangspräsentation (öffnet in neuem Tab) des Personalrats sind auf der Website des Personalrats zu finden. Die Personalversammlung zeigte, dass der Wunsch der Beschäftigten nach weiterem Austausch groß ist. Die GEW-Betriebsgruppe (öffnet in neuem Tab) veröffentlichte ihr Statement zur Zivilklausel ebenfalls online.
Hat der Senat die Neuformulierung nicht schon beschlossen?
Nein. Am Mittwoch, den 1. Juli 2026 sollte im Senat zum zweiten und finalen Mal über die Neuformulierung der Zivilklausel abgestimmt werden. Rund 100 Studierende und Beschäftigte demonstrierten während der mehrstündigen Sitzung vor dem Senatssaal. Als Gäste beantragten zusätzlich rund 30 Studierende und Beschäftigte Rederecht im Senat. Sowohl die Gäste als auch Vertreter*innen der Studierenden und Beschäftigten im Senat äußerten Kritik an der Neuformulierung und ihrem Entstehungsprozess. Sie forderten den Senat auf, den weiteren Entscheidungsverlauf über die Zivilklausel auf den Winter 2026 zu vertagen, um mit Beginn der Vorlesungszeit einen universitätsweiten Diskussionsprozess zu ermöglichen. Die Mehrheit der Senatsmitglieder stimmte diesem Vorschlag zu. Die nächste Abstimmung ist für den 4. November 2026 angesetzt (für Presseberichte siehe HNA (öffnet in neuem Tab), Hessenschau (öffnet in neuem Tab)). In der Zwischenzeit wird das Präsidium der hochschulöffentlichen Diskussion Raum geben. Zwei vom Präsidium konzipierte Veranstaltungen werden am 13. und 14. Oktober 2026 (öffnet in neuem Tab) jeweils von 16:00–18:00 Uhr in der Zentralmensa auf dem Campus Holländischer Platz stattfinden.
Kann die Zivilklausel (noch) verbessert werden?
Ja. Die Stärke der seit 2013 geltenden Klausel liegt darin, dass Forschung, Lehre und Entwicklung „ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet“ sind und „zivile Zwecke erfüllen“ sollen. Zu Recht wird aber kritisiert, dass in der bestehenden Fassung unklar bleibt, wie und von wem kontroverse Forschungsvorhaben geprüft und welche Kriterien dabei herangezogen werden. Die Neuformulierung behebt dieses Problem allerdings auch nicht. Sie sieht lediglich ein „geordnetes Verfahren“ vor, ohne dies näher zu beschreiben. Ihre Aussagen geben einer Ethikkommission keine klaren Orientierungskriterien an die Hand (öffnet in neuem Tab).
In der seit 2013 geltenden Zivilklausel fehlt zudem der Bezug zum „Transfer“ – also zur Verbindung von Forschung, Entwicklung und Lehre in die Gesellschaft. Deshalb fordern die studentische Initiative Zivilklausel bleibt und die Beschäftigteninitiativen Zivile Uni Kassel den Senat dazu auf, die bestehende Klausel um den Aspekt des Transfers zu erweitern und ein verbindliches Verfahren für strittige Projekte zu entwickeln.
Gibt es die Zivilklausel nur an der Universität Kassel?
Nein. Aktuell gibt es an rund 70 Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik eine Zivilklausel. In den vergangenen 20 Jahren verabschiedeten eine zunehmende Anzahl an Hochschulen in Deutschland eine solche ethische Selbstverpflichtung. Die Zivilklauseln sind unterschiedlich stark formuliert. Gemein ist ihnen allen der Anspruch, dass wissenschaftliche Lehre, Forschung, Entwicklung und Transfer nicht für militärische Ziele und Zwecke genutzt werden sollen. Der politische Druck gegen diese Form der ethischen Selbstverpflichtungen ist nicht nur in Nordhessen spürbar. Überall in der Bundesrepublik versuchen Akteure aus Politik und Wirtschaft Druck auf Wissenschaftsinstitutionen auszuüben und so auch in die Autonomie der Hochschulen einzugreifen. Die anderen hessischen Hochschulen mit Zivilklausel sehen im Gegensatz zur Universität Kassel keinen Grund (öffnet in neuem Tab), über Abschaffung oder Aufweichung zu diskutieren.
Auch im Land Bremen wurde mit ähnlichen Argumenten wie in Kassel versucht, die dort im Landeshochschulgesetz geregelte Zivilklausel abzuschaffen. Die Bürgerschaft hat sich aber mehrheitlich hinter die bestehende Zivilklausel gestellt. (öffnet in neuem Tab)
Steht die Zivilklausel der Universität Kassel der Verteidigungsfähigkeit entgegen?
Viele Menschen in Deutschland machen sich berechtigterweise Sorgen aufgrund der zunehmenden kriegerischen Auseinandersetzungen auf der Welt. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat vielen erneut vor Augen geführt, dass Kriege auch in Europa stattfinden können. Doch zu oft wird die Frage der Verteidigungsfähigkeit mit dem Ziel der Kriegstüchtigkeit vermischt. Während erstere notwendig ist, führt letzteres zu noch mehr Gewalt, Zerstörung und Elend. Die NATO gibt jährlich achtmal so viel Geld für Rüstung aus wie Russland (öffnet in neuem Tab). Selbst ohne die USA übersteigen die Rüstungsausgaben der europäischen Staaten jene Russlands deutlich. Die Zivilklausel bedeutet, aus der Geschichte zu lernen, dass der Versuch, Konflikte unter Großmächten über militärische Wege zu lösen, zu katastrophalen (Welt-)Kriegen führt. In Zeiten der Militarisierung garantiert eine starke Zivilklausel (öffnet in neuem Tab) unabhängige Forschung und Lehre, die durch zivile Mittel zur Verteidigung und menschlicher Sicherheit beiträgt.
Verhindert die Zivilklausel Investitionen & Arbeitsplätze in der Region?
Zahlreiche Industrieunternehmen in der Region verzeichnen eine tiefe wirtschaftliche Krise, die bei vielen Angst und Wut (öffnet in neuem Tab) schürt. Demgegenüber erlebt die Rüstungsindustrie dank gigantischer öffentlicher Investitionen einen historischen Aufschwung. Geplant ist, deren Kapazitäten in Kassel und Umgebung in den kommenden Jahren massiv auszubauen, ob mit oder ohne Zivilklausel. Für Unternehmen wie KNDS ist die Aufweichung bzw. Abschaffung der Zivilklausel vor allem aufgrund des hohen Personalbedarfs und der Technologieführerschaft „extrem wichtig“. (öffnet in neuem Tab) Doch Absolvent*innen der Universität Kassel arbeiten bereits jetzt in diesen Unternehmen und werden wegen des hohen Personalbedarfs dort auch weiterhin angestellt werden. Daran ändert auch eine starke Zivilklausel nichts.
Dass in der Rüstungsindustrie aktuell so viele Arbeitsplätze entstehen, ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der deutsche Staat in den kommenden vier Jahren mehr als 600 Milliarden Euro (öffnet in neuem Tab) für Verteidigung ausgeben will. Im Jahr 2030 soll jeder dritte Euro des Staatshaushalts in Verteidigung fließen. Diese Investitionen widersprechen nicht nur den nachhaltigen Entwicklungszielen. Sie ergeben auch wirtschaftlich wenig Sinn. Denn Investitionen in Militärausgaben erzeugen deutlich weniger zusätzliche wirtschaftliche Aktivität als etwa öffentliche Investitionen in Bildung, Infrastruktur oder Kinderbetreuung (öffnet in neuem Tab).
Droht mit der Abschaffung der Zivilklausel, dass Studierende abwandern?
Die Technische Hochschule Mittelhessen wird nächstes Jahr duale Studiengänge in Kassel anbieten (öffnet in neuem Tab). Voraussichtlich wird es im Zuge dessen auch Kooperationen mit den vor Ort ansässigen Rüstungsunternehmen geben. Die Erweiterung der THM nach Kassel ist beschlossen – ob mit oder ohne Zivilklausel. An der Uni selbst gibt es (außer in den Ökologischen Agrarwissenschaften) keine Dualen Studiengänge, sondern lediglich das Studium im Praxisverbund. Der Grund dafür sind die Unterschiede zwischen Hochschulen und Universitäten: Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (früher „Fachhochschulen“) sind stark praxis- und berufsorientiert, während ein Universitätsstudium stärker wissenschaftlich und grundlagenorientierter ausgerichtet ist und über den Master zur Promotion befähigen soll. Insofern gibt es faktisch keine direkte Konkurrenz mit der THM. In der Praxis spielen bei der Wahl des Studienmodells sicherlich weitere Kriterien eine Rolle.
Ein glaubhaftes Profil im Bereich der Nachhaltigkeit ist in Zeiten steigender sozialer Ungleichheiten, weltweiter Konflikte und zunehmender Klimakatastrophen ein wichtiges Aushängeschild in der Anwerbung von Studierenden.
Was kann ich (jetzt) tun?
- Unterschreib unsere Forderungen an Senat und Präsidium
- Setze einen Link zu unserer Website in deine Signatur
- Diskutiere mit deinen Kolleg*innen und Studierenden über das Thema Zivilklausel
- Sammle weitere Unterschriften für eine starke Zivilklausel
- Beteilige dich an den kommenden Veranstaltungen (öffnet in neuem Tab)