Der Senat der Universität Kassel plant, in seiner Sitzung am 4. November 2026 eine Änderung der Grundordnung der Universität zu beschließen. Dort ist in der sogenannten Zivilklausel bislang geregelt, dass Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet sind und zivile Zwecke erfüllen sollen. Die vorgesehene Neuformulierung würde künftig militärische Forschung, Entwicklung, Lehre und Transfer ermöglichen. Das hat zu großen Protesten und anhaltenden Diskussionen innerhalb der Universität geführt.
Die Initiative Zivile Universität Kassel ist ein Bündnis von Beschäftigten unterschiedlicher Statusgruppen, Fachbereiche, Einrichtungen und Abteilungen. Wir sprechen uns für den Erhalt und die Stärkung der Zivilklausel aus.
Wir fordern alle Senatsmitglieder auf, für die Beibehaltung der Zivilklausel zu stimmen und Bestrebungen zu unterbinden, universitäre Forschung, Entwicklung, Lehre und Transfer für militärische Zwecke zu öffnen. Wir schlagen zudem vor, dass der Senat die Zivilklausel in seiner Sitzung am 4. November 2026 durch folgende Punkte stärkt:
1.
Der Senat behält die bestehende Zivilklausel bei und erweitert die Verpflichtung, zivile Zwecke nicht nur in „Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium“ zu verfolgen, sondern auch im Bereich „Transfer“ (d.h. des Austauschs universitärer Einrichtungen mit Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft).
2.
Der Senat richtet eine Ethikkommission zur Umsetzung der Zivilklausel ein, in der alle Statusgruppen der Hochschule vertreten sind. Mitglieder der Kommission werden demokratisch gewählt und können unabhängig von Präsidium und Senat entscheiden. Ihre Entscheidungen sind für die Hochschule bindend. Dafür hat die Kommission ein eigenes Budget und eine eigene Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung ist eine transparente Arbeitsweise der Kommission sichergestellt, die einen hochschulöffentlichen Rechenschaftsmechanismus beinhaltet.
3.
Änderungen oder die Aufhebung der Zivilklausel bedürfen einer hochschulweiten Befragung.
Die Zivilklausel ist eine ethische Selbstverpflichtung von Hochschulen und anderen
Einrichtungen, die verhindern soll, dass Lehre, Forschung, Entwicklung und Transfer
für militärische Ziele und Zwecke genutzt werden. Die Zivilklausel ist kein Gesetz,
sondern eine freiwillige Form der Beschränkung wissenschaftlicher Tätigkeiten aus
ethisch-moralischen Gründen. Die Zivilklausel in Kassel geht zurück auf eine Initiative
der Studierendenschaft und ist seit 2013 Teil der
Grundordnung der Universität Kassel (öffnet in neuem Tab).
Dort heisst es aktuell:
„Die Universität Kassel fördert die Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und
der Künste und dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung durch Forschung,
künstlerisches Schaffen, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen,
demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium
an der Universität Kassel sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und
sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und
Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile
Verwendung ausgerichtet.“
Wird in einem Forschungsprojekt gegen die Zivilklausel verstoßen, werden den
beteiligten Forschenden keine zusätzlichen Universtitätsgelder zur Verfügung gestellt.
Warum wird die Zivilklausel gerade so viel diskutiert?
Im Senat der Universität Kassel wird gegenwärtig eine Veränderung der sogenannten
Zivilklausel debattiert. Wenn die Grundordnung verändert werden soll, muss der Senat
die geplante Veränderung zwei Mal positiv abstimmen. Eine erste Abstimmung im Senat
fand im Juni 2026 statt, mit Mehrheit für die Veränderung. Die zweite Abstimmung war
erst für Anfang Juli angesetzt. Nach Protesten wurde sie auf den 4. November 2026
verschoben. Mit dieser Verschiebung sollte der Forderung nach einer hochschulöffentlichen
Diskussion über die Änderungen und weiteren Möglichkeiten der Meinungsbildung Raum
gegeben werden.
Warum wird der Prozess kritisiert?
Es gibt wichtige inhaltliche Gründe, die für den Erhalt der Zivilklausel sprechen.
Diese Gründe (öffnet in neuem Tab) stellen wir auf dieser Website ausführlicher dar.
Zudem wird das bisherige Vorgehen rund um die Veränderungsbestrebungen der
Zivilklausel als undemokratisch kritisiert. Während einzelne Senatsmitglieder sich
für die Abschaffung der Zivilklausel stark machen, kommt Druck zur Abschaffung auch
von politischen Akteuren außerhalb der Universität (Bundes-, Landes- und
Kommunalpolitik sowie Rüstungsindustrie). Die Pläne zur Änderung der Grundordnung
wurden über Monate lediglich intern im Senat diskutiert. Erst wenige Wochen vor der
geplanten finalen Abstimmung wurde die Neuformulierung der Zivilklausel
hochschulöffentlich geteilt. Es blieb also faktisch keine Zeit für eine breite
Diskussion, auch nicht der gewählten Senatsmitglieder mit denen, die sie gewählt
haben (Professor*innen, Beschäftigte und Studierende).
Wieso sollte der Senat nicht einfach über die Änderung der Grundordnung abstimmen?
Der Senat ist demokratisch gewählt, aber repräsentiert die Position der
Hochschulangehörigen nur eingeschränkt. Zwar ermöglicht dieses Gremium eine
demokratische Beteiligung fast aller Statusgruppen der Universität (Studierende,
Mitarbeitende, Professor*innen). Aber es gilt ein Stände- und kein Mehrheitswahlrecht.
Das bedeutet, dass die professoralen Mitglieder die Mehrheit der 17 Senatssitze
innehaben, obwohl sie die mit Abstand kleinste Statusgruppe ausmachen.
319 reguläre Professor*innen haben 9 Vertreter*innen im Senat
1.386 administrativ-technische Mitarbeitende (ATM) haben 2 Verteter*innen.
1.643 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeitende haben 3 Vertreter*innen
21.131 Studierende haben 3 Vertreter*innen.
Demokratie lebt von Diskussion, nur so kann eine breite Meinungsbildung gewährleistet
werden. Die Veränderung der Grundordnung darf nicht einfach von 17 Senatsmitgliedern
und dem Präsidium diskutiert und geräuschlos entschieden werden. Es braucht eine
breitere Einbindung und Beteiligung sämtlicher Statusgruppen. Studierende können sich
an einer Urabstimmung zum Erhalt der Zivilklausel beteiligen und Beschäftigte und
Professor*innen können unsere Petition für eine starke Zivilklausel mitzeichnen
Wie lautet die im Senat diskutierte Neuformulierung der Zivilklausel?
Die Senatsmitglieder diskutierten in mehreren Sitzungen eine Neuformulierung der
Zivilklausel. Die im ersten Wahlgang des Senats im Juni 2026 positiv abgestimmte
Version lautet:
„Die Universität Kassel ist in Forschung, Lehre und Transfer der Wahrung des
Friedens, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der Demokratie verpflichtet.
Forschende und Lehrende sind sich der Problematik einer Abgrenzung zwischen dem
zivilen und potenziell militärischen Nutzen ihres Tuns bewusst. Sie handeln in der
Verantwortung, zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen. Dabei
unterstützt sie die Universität Kassel durch ein geordnetes Verfahren.“
Wieso wird mit der Neuformulierung die Zivilklausel faktisch abgeschafft?
Im Gegensatz zur bestehenden Formulierung weicht der neue Vorschlag die ethische
Orientierung von Forschung, Lehre und Transfer auf. Diese sind nicht mehr
ausschließlich zivilen Zwecken verpflichtet, sondern können auch militärische Zwecke
umfassen, wenn argumentiert wird, dass diese auf die Wahrung des Friedens abzielen.
Die neu formulierte Klausel ist damit aber keine Zivilklausel mehr (öffnet in neuem Tab).
Zudem wird mit dem Verweis auf ein angebliches Problembewußtsein zur Abgrenzung
zwischen zivilem und „potentiell militärischem Nutzen“ eine unklare und unbestimmte
Dimension eingeführt, aus der keinerlei Handlungsauftrag resultiert: aus der Tatsache,
dass sich jemand etwas „bewusst“ ist, leitet sich keine Handlung ab. Die bisherige
Formulierung ist dagegen eindeutig in ihrer Ausrichtung an zivilen Zwecken.
Gibt es demokratische Möglichkeiten den Prozess mitzugestalten?
Ja. Auch abseits des Senats können Studierende, Beschäftigte und Professor*innen sich
organisieren und ihren Positionen Ausdruck verleihen. Hier könnt ihr für den Erhalt
einer starken Zivilklausel unterschreiben.
Die studentische Initiative Ziviklausel bleibt! hat am
24. Juni 2026 eine studentische Vollversammlung mit ca. 700 Studierenden initiiert,
um die Beteiligung der Studierenden am Meinungsbildungsprozess einzufordern. Dort
stellten sich auch Vertreter*innen des Senats der Kritik. Auf dieser Vollversammlung
stimmten die Studierenden für eine Urabstimmung zur Frage der Zivilklausel. Diese soll
allen Studierenden ermöglichen, sich an der Entscheidung zu beteiligen.
Am 30. Juni 2026 organisierte auch der Personalrat eine außerordentliche
Personalversammlung zum Thema Grundordnung/Zivilklausel. Trotz ihrer kurzfristigen
Ankündigung diskutierten dort rund 120 Beschäftigte, und die Senatsvertretungen der
Beschäftigten begründeten ihre jeweilige Position. Die
Folien der Eingangspräsentation (öffnet in neuem Tab)
des Personalrats sind auf der Website des Personalrats zu finden. Die
Personalversammlung zeigte, dass der Wunsch der Beschäftigten nach weiterem Austausch
groß ist. Die
GEW-Betriebsgruppe (öffnet in neuem Tab)
veröffentlichte ihr Statement zur Zivilklausel ebenfalls online.
Hat der Senat die Neuformulierung nicht schon beschlossen?
Nein. Am Mittwoch, den 1. Juli 2026 sollte im Senat zum zweiten und finalen Mal über
die Neuformulierung der Zivilklausel abgestimmt werden. Rund 100 Studierende und
Beschäftigte demonstrierten während der mehrstündigen Sitzung vor dem Senatssaal. Als
Gäste beantragten zusätzlich rund 30 Studierende und Beschäftigte Rederecht im Senat.
Sowohl die Gäste als auch Vertreter*innen der Studierenden und Beschäftigten im Senat
äußerten Kritik an der Neuformulierung und ihrem Entstehungsprozess. Sie forderten den
Senat auf, den weiteren Entscheidungsverlauf über die Zivilklausel auf den Winter 2026
zu vertagen, um mit Beginn der Vorlesungszeit einen universitätsweiten Diskussionsprozess
zu ermöglichen. Die Mehrheit der Senatsmitglieder stimmte diesem Vorschlag zu. Die
nächste Abstimmung ist für den 4. November 2026 angesetzt (für Presseberichte siehe
HNA (öffnet in neuem Tab),
Hessenschau (öffnet in neuem Tab)).
In der Zwischenzeit wird das Präsidium der hochschulöffentlichen Diskussion Raum geben.
Zwei vom Präsidium konzipierte Veranstaltungen werden am
13. und 14. Oktober 2026 (öffnet in neuem Tab)
jeweils von 16:00–18:00 Uhr in der Zentralmensa auf dem Campus Holländischer Platz
stattfinden.
Kann die Zivilklausel (noch) verbessert werden?
Ja. Die Stärke der seit 2013 geltenden Klausel liegt darin, dass Forschung, Lehre
und Entwicklung „ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet“ sind und „zivile
Zwecke erfüllen“ sollen. Zu Recht wird aber kritisiert, dass in der bestehenden
Fassung unklar bleibt, wie und von wem kontroverse Forschungsvorhaben geprüft und
welche Kriterien dabei herangezogen werden. Die Neuformulierung behebt dieses
Problem allerdings auch nicht. Sie sieht lediglich ein „geordnetes Verfahren“ vor,
ohne dies näher zu beschreiben. Ihre Aussagen geben einer Ethikkommission keine
klaren Orientierungskriterien an die Hand (öffnet in neuem Tab).
In der seit 2013 geltenden Zivilklausel fehlt zudem der Bezug zum „Transfer“ – also
zur Verbindung von Forschung, Entwicklung und Lehre in die Gesellschaft. Deshalb
fordern die studentische Initiative Zivilklausel bleibt und die
Beschäftigteninitiativen Zivile Uni Kassel den Senat dazu auf, die bestehende
Klausel um den Aspekt des Transfers zu erweitern und ein verbindliches Verfahren für
strittige Projekte zu entwickeln.
Gibt es die Zivilklausel nur an der Universität Kassel?
Nein. Aktuell gibt es an rund 70 Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der
Bundesrepublik eine Zivilklausel. In den vergangenen 20 Jahren verabschiedeten eine
zunehmende Anzahl an Hochschulen in Deutschland eine solche ethische Selbstverpflichtung.
Die Zivilklauseln sind unterschiedlich stark formuliert. Gemein ist ihnen allen der
Anspruch, dass wissenschaftliche Lehre, Forschung, Entwicklung und Transfer nicht für
militärische Ziele und Zwecke genutzt werden sollen. Der politische Druck gegen diese
Form der ethischen Selbstverpflichtungen ist nicht nur in Nordhessen spürbar. Überall in
der Bundesrepublik versuchen Akteure aus Politik und Wirtschaft Druck auf
Wissenschaftsinstitutionen auszuüben und so auch in die Autonomie der Hochschulen
einzugreifen. Die anderen
hessischen Hochschulen mit Zivilklausel sehen im Gegensatz zur Universität Kassel keinen Grund (öffnet in neuem Tab),
über Abschaffung oder Aufweichung zu diskutieren.
Steht die Zivilklausel der Universität Kassel der Verteidigungsfähigkeit entgegen?
Viele Menschen in Deutschland machen sich berechtigterweise Sorgen aufgrund der
zunehmenden kriegerischen Auseinandersetzungen auf der Welt. Der russische
Angriffskrieg gegen die Ukraine hat vielen erneut vor Augen geführt, dass Kriege auch
in Europa stattfinden können. Doch zu oft wird die Frage der Verteidigungsfähigkeit
mit dem Ziel der Kriegstüchtigkeit vermischt. Während erstere notwendig ist, führt
letzteres zu noch mehr Gewalt, Zerstörung und Elend. Die
NATO gibt jährlich achtmal so viel Geld für Rüstung aus wie Russland (öffnet in neuem Tab).
Selbst ohne die USA übersteigen die Rüstungsausgaben der europäischen Staaten jene
Russlands deutlich. Die Zivilklausel bedeutet, aus der Geschichte zu lernen, dass der
Versuch, Konflikte unter Großmächten über militärische Wege zu lösen, zu katastrophalen
(Welt-)Kriegen führt. In Zeiten der Militarisierung garantiert eine
starke Zivilklausel (öffnet in neuem Tab) unabhängige Forschung und Lehre, die durch zivile
Mittel zur Verteidigung und menschlicher Sicherheit beiträgt.
Verhindert die Zivilklausel Investitionen & Arbeitsplätze in der Region?
Zahlreiche Industrieunternehmen in der Region verzeichnen eine tiefe wirtschaftliche
Krise, die bei vielen
Angst und Wut (öffnet in neuem Tab)
schürt. Demgegenüber erlebt die Rüstungsindustrie dank gigantischer öffentlicher
Investitionen einen historischen Aufschwung. Geplant ist, deren Kapazitäten in Kassel
und Umgebung in den kommenden Jahren massiv auszubauen, ob mit oder ohne Zivilklausel.
Für Unternehmen wie KNDS ist die Aufweichung bzw. Abschaffung der Zivilklausel
vor allem aufgrund des hohen
Personalbedarfs und der Technologieführerschaft „extrem wichtig“. (öffnet in neuem Tab)
Doch Absolvent*innen der Universität Kassel arbeiten bereits jetzt in diesen
Unternehmen und werden wegen des hohen Personalbedarfs dort auch weiterhin angestellt
werden. Daran ändert auch eine starke Zivilklausel nichts.
Dass in der Rüstungsindustrie aktuell so viele Arbeitsplätze entstehen, ist nicht
zuletzt darauf zurückzuführen, dass der deutsche Staat in den kommenden vier Jahren
mehr als 600 Milliarden Euro (öffnet in neuem Tab)
für Verteidigung ausgeben will. Im Jahr 2030 soll jeder dritte Euro des Staatshaushalts
in Verteidigung fließen. Diese Investitionen widersprechen nicht nur den nachhaltigen
Entwicklungszielen. Sie ergeben auch wirtschaftlich wenig Sinn. Denn Investitionen in
Militärausgaben erzeugen deutlich weniger zusätzliche wirtschaftliche Aktivität als etwa
öffentliche Investitionen in Bildung, Infrastruktur oder Kinderbetreuung (öffnet in neuem Tab).
Droht mit der Abschaffung der Zivilklausel, dass Studierende abwandern?
Die
Technische Hochschule Mittelhessen wird nächstes Jahr duale Studiengänge in Kassel anbieten (öffnet in neuem Tab).
Voraussichtlich wird es im Zuge dessen auch Kooperationen mit den vor Ort ansässigen
Rüstungsunternehmen geben. Die Erweiterung der THM nach Kassel ist beschlossen – ob
mit oder ohne Zivilklausel. An der Uni selbst gibt es (außer in den Ökologischen
Agrarwissenschaften) keine Dualen Studiengänge, sondern lediglich das Studium im
Praxisverbund. Der Grund dafür sind die Unterschiede zwischen Hochschulen und
Universitäten: Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (früher
„Fachhochschulen“) sind stark praxis- und berufsorientiert, während ein
Universitätsstudium stärker wissenschaftlich und grundlagenorientierter ausgerichtet
ist und über den Master zur Promotion befähigen soll. Insofern gibt es faktisch keine
direkte Konkurrenz mit der THM. In der Praxis spielen bei der Wahl des Studienmodells
sicherlich weitere Kriterien eine Rolle.
Ein glaubhaftes Profil im Bereich der Nachhaltigkeit ist in Zeiten steigender sozialer
Ungleichheiten, weltweiter Konflikte und zunehmender Klimakatastrophen ein wichtiges
Aushängeschild in der Anwerbung von Studierenden.
Was kann ich (jetzt) tun?
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