1. Aktueller Reformvorschlag = Abschaffung der Zivilklausel
Der im Senat zur Abstimmung vorgelegte Änderungsvorschlag der Zivilklausel bedeutet letztlich deren Abschaffung. Die vorgeschlagene Neuformulierung (öffnet in neuem Tab) weicht den zivilen Charakter von Forschung und Lehre auf. Demnach könnten Forschung, Entwicklung, Lehre und Transfer in Zukunft militärische Zwecke verfolgen. Entsprechend handelt es sich nicht mehr um eine ZIVILklausel. Allgemeine Formulierungen wie „Wahrung des Friedens“, „Vermeidung von Krieg“ oder „Stärkung der Demokratie“ klingen eindeutig, bleiben aber offen für gegensätzliche Interpretationen. Weltweit werden (Angriffs-)Kriege und bewaffnete Konflikte mit diesen Begriffen legitimiert. Weil die Begriffe Demokratie, Frieden und Kriegsvermeidung offen sind für verschiedene Auslegungen, ermöglichen sie keine klare Orientierung für den Senat oder von ihm eingesetzte Kommissionen.